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Allg. Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Soll & Haben Werkstatt GmbH

 

Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die Soll & Haben Werkstatt GmbH für ihre Kunden anbietet, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Mit seinem Auftrag (mündlich oder schriftlich) an die Soll & Haben Werkstatt GmbH bestätigt der Kunde, diese AGB im Einzelnen gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben.

 

Grundlagen der Geschäftsbeziehung

Vertragsgegenstand sind die mündlich oder schriftlich vereinbarten und von der Soll & Haben Werkstatt GmbH auszuführenden Tätigkeiten. Die Soll & Haben Werkstatt GmbH kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn sie dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann die Soll & Haben Werkstatt GmbH ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben. Vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen oder mündlichen Mitteilungen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.

Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs unterliegen einer angemessenen Anpassung des allenfalls vereinbarten Pauschalhonorars oder Kostendachs. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, erfolgt die Anpassung entsprechend dem effektiven zusätzlichen Zeitaufwand.

Die Soll & Haben Werkstatt GmbH kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen. Diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht, sowie den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

Die Soll & Haben Werkstatt GmbH handelt ausschliesslich nach den Instruktionen des Auftraggebers. Sie ist nicht verpflichtet ohne Instruktion des Auftraggebers auf eigene Initiative hin zu handeln. In dringenden Fällen und sofern der Auftraggeber nicht erreichbar ist, kann die Soll & Haben Werkstatt GmbH von sich aus Massnahmen treffen, wobei sie die mutmasslichen Interessen des Auftraggebers bestmöglich wahren soll.

Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung und in Übereinstimmung mit den von Fall zu Fall zutreffenden Standes- und Berufsregeln ausgeführt.

Wird ein Auftrag an die Soll & Haben Werkstatt GmbH erteilt, gilt er grundsätzlich erst als angenommen, wenn die Soll & Haben Werkstatt GmbH ihn ausdrücklich bestätigt bzw. ausgeführt hat. Eine stillschweigende Annahme eines Auftrages wird kategorisch abgelehnt.

 

Mitwirken des Kunden

Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig an die Soll & Haben Werkstatt GmbH zu übermitteln. Die Soll & Haben Werkstatt GmbH darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind. Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der Soll & Haben Werkstatt GmbH nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft.

Stellt der Kunde die Unterlagen verspätet oder unvollständig zur Verfügung (beispielsweise ungeordnete Buchhaltungsunterlagen und –belege), ist die Soll & Haben Werkstatt GmbH berechtigt den Mehraufwand gemäss vereinbarten oder üblichen Ansätzen in Rechnung zu stellen.

 

Honorar und Rechnungsstellung

Sofern nicht etwas anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung für sämtliche Tätigkeiten von der Soll & Haben Werkstatt GmbH in der Regel nach effektivem Zeitaufwand im Stundenhonorar und Auslagenersatz zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Soll & Haben Werkstatt GmbH verrechnet alle erbrachten Leistungen einschliesslich Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen usw. Es obliegt dem Auftraggeber eine Richtofferte zu verlangen. Wird dies unterlassen, so sind der Soll & Haben Werkstatt GmbH der erbrachte Leistungsumfang im Rahmen der gestellten Rechnung zu vergüten.

Der zur Anwendung kommende Honoraransatz bestimmt sich nach dem Schwierigkeitsgrad, der Bedeutung und der mit dem Auftrag verbundenen Verantwortung, sowie nach der Funktionsstufe des Sachbearbeiters und wird bei Auftragserteilung mündlich oder schriftlich vereinbart. Die Soll & Haben Werkstatt GmbH behält sich vor die Stundenansätze anzupassen.

Kostenvoranschläge / Richtofferten beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangslage solcher Schätzungen stellen die vom Kunden erhaltenen Informationen dar. Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinbarung stellen Kostenschätzungen / Richtofferten lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes können zu einer Anpassung des Honorars führen. Die Soll & Haben Werkstatt GmbH kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen, sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der Soll & Haben Werkstatt GmbH innerhalb von dreissig Tagen nach Ausstellung zu begleichen.

 

Informationsaustausch

Die Parteien können für die Abwicklung ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattformen, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden, sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung, sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Wünscht der Kunde besondere Sicherheitsvorkehrungen wie Passwortschutz und Verschlüsselung, ist dies ausdrücklich schriftlich im Auftragsdatenbearbeitungsvertrag festzuhalten.

Die Soll & Haben Werkstatt GmbH trifft angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass sich die Datenbearbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Sollte die Soll & Haben Werkstatt GmbH Dienste professioneller Drittanbieter beanspruchen, ist vorgängig eine schriftliche Einwilligung des Kunden einzuholen oder den Drittanbieter im Auftragsdatenbearbeitungsvertrag zu ergänzen. Dabei hat die Soll & Haben Werkstatt GmbH die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Übermittelt die Soll & Haben Werkstatt GmbH im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich. Bei all diesen Anwendungen steht die Soll & Haben Werkstatt GmbH für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen, sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.

Weiter gilt unsere Datenschutzerklärung, welche integrierten Bestandteil dieser AGB sind.

 

Schutz- und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch die Soll & Haben Werkstatt GmbH erstellten Unterlagen oder sonstigen Arbeitsergebnissen, sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Knowhow verbleiben bei der Soll & Haben Werkstatt GmbH. Die Soll & Haben Werkstatt GmbH räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Knowhows ein. Die Weitergabe von Unterlagen, sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben, sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Soll & Haben Werkstatt GmbH zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt. Der Kunde darf die ihm von der Soll & Haben Werkstatt GmbH überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

 

Vertraulichkeit

Die Soll & Haben Werkstatt GmbH ist verpflichtet über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen der Soll & Haben Werkstatt GmbH, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert die Soll & Haben Werkstatt GmbH nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.

 

Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Soll & Haben Werkstatt GmbH steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein. Die Soll & Haben Werkstatt GmbH haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt. Die Soll & Haben Werkstatt GmbH haftet weder darüberhinausgehend noch für Handlungen von durch die Soll & Haben Werkstatt GmbH zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten. Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die Soll & Haben Werkstatt GmbH von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen, sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.

 

Gewährleistung und Nachbesserungsrecht

Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die Soll & Haben Werkstatt GmbH. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung.

Soweit ein von der Soll & Haben Werkstatt GmbH erstelltes Arbeitsergebnis nicht den ausdrücklich festgelegen Anforderungen des Kunden entspricht, ist der Soll & Haben Werkstatt GmbH vorab Gelegenheit zur kostenlosen Nachbesserung innert einer angemessenen Nachfrist zu geben. Ein allfälliges Recht zur Kürzung des Honorars ergibt sich erst, soweit die Nachbesserung innert Frist erfolglos war aus Gründen, welche die Soll & Haben Werkstatt GmbH zu verantworten hat.

Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.

 

Beendigung und deren Folgen

Das Mandatsverhältnis endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf. Das Mandatsverhältnis kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honoraransätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Die Soll & Haben Werkstatt GmbH ist vom Kunden gänzlich schadlos zu halten.

Bei Widerruf durch die Soll & Haben Werkstatt GmbH sind zur Vermeidung von Schäden beim Kunden nach Möglichkeit noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar und aufgrund vorhandener Informationen und Unterlagen umsetzbar sind und keinen Aufschub dulden.

 

Unterlagen und Daten

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die Soll & Haben Werkstatt GmbH dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen der Soll & Haben Werkstatt GmbH sind kostenpflichtig. Die Soll & Haben Werkstatt GmbH ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten. Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten, sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

Die Soll & Haben Werkstatt GmbH hat die Unterlagen und Daten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Soll & Haben Werkstatt GmbH diese ohne vorherige Ankündigung vernichten. Die Verpflichtung der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn die Soll & Haben Werkstatt GmbH den Kunden schriftlich aufgefordert hat, die Handakten abzuholen, und der Kunde dieser Aufforderung binnen drei Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. Zu den Handakten gehören alle Schriftstücke, die Soll & Haben Werkstatt GmbH im Rahmen ihrer vereinbarten Tätigkeit vom Kunden oder für ihn erhalten hat.

Sofern keine Steuervertretung vereinbart worden ist, bewahrt die Soll & Haben Werkstatt GmbH nur die unmittelbaren Steuererklärungsformulare der Kunden ohne Beilagen für zehn Jahre auf.

 

Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung, sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

Allgemeines

Diese AGB können von der Soll & Haben Werkstatt GmbH bei Bedarf angepasst werden und sind unter www.sollundhaben-werkstatt.ch abrufbar. Kunden werden über Änderungen rechtzeitig informiert. Es obliegt jedoch dem Kunden eine Offerte der Soll & Haben Werkstatt GmbH zu verlangen, ansonsten wird davon ausgegangen, dass das gestellte Honorar akzeptiert wird. Änderungen gelten als genehmigt und neu vereinbart, wenn der Kunde die Dienste der Soll & Haben Werkstatt GmbH weiter in Anspruch nimmt.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Soll & Haben Werkstatt GmbH unterstehen in allen Aspekten dem schweizerischen Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der Soll & Haben Werkstatt GmbH.

Stand: September 2023

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